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   BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 617/80   

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BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 617/80 (https://dejure.org/1982,2685)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1982 - 7 AZR 617/80 (https://dejure.org/1982,2685)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 617/80 (https://dejure.org/1982,2685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gruppenangelegenheiten - Erklärungen des Personalrats - Vorsitzender des Personaltrats - Gruppenvertreter

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 14.02.1913 - II 378/12

    Gesamtvertretung

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 617/80
    Entgegen der Auffassung der Revision sind, auch die von der Rechtsprechung für die Gesamtvertretung im gesellschaftsrechtlichen Bereich entwickelten Grundsätze (vgl. RGZ 81, 325; Staudinger/Dilcher, aaO, § 167 Rz 50, durch die das Erfordernis gemeinsamen Handelns aller Vertreter vor allem im Interesse einer erleichterten Teilnahme am Rechtsverkehr abgemildert worden ist, auf die gemeinsame Vertretung des Vorsitzenden und des Gruppenvertreters in Gruppenangelegenheiten nicht übertragbar.
  • BAG, 26.09.1963 - 2 AZR 220/63

    Vorsitzende des Personalrats - Vertreter - Willensbildung - Stellungnahme des

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 617/80
    Ber Vorsitzende ist daher nicht nur Bote, der die vom Betriebsrat gefaßten Beschlüsse dem Adressaten lediglich übermittelt, aber auch kein Vertreter im Willen gemäß §§ 164 ff. BGB, sondern nach herrschender Meinung, der sich der erkennende Senat anschließt, Vertreter in der Erklärung (vgl. BAG Urteil vom 26. September 1963 - 2 AZR 220/63 - AP Nr. 2 zu § 70 PersVG; Dietz/Richardi, BPersVG, 1 . Band, 2 . Auf1 . 1978, §§ 32, 35 Rz 87; GK-Wiese, BetrVG, § 26 Rz 28 mit weiteren Nachweisen) .
  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88

    Zu den Auswirkungen des personalvertretungsrechtlichen Gruppenprinzips auf die

    Er ist aber auch kein Vertreter im Willen im Sinne der §§ 164 ff. BGB, sondern vertritt den Personalrat in der Erklärung (vgl. BVerwG, ZBR 1983, S. 166; BAG, PersV 1991, S. 479, m.w.N.; vgl. auch Fischer/Goeres, a.a.O., § 32 BPersVG, Rn. 45; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 32 BPersVG, Rn. 23; Lorenzen, a.a.O., § 32 BPersVG, Rn. 20; Havers, a.a.O., § 29 LPVG, Erl. 5.2).
  • BVerwG, 21.04.1992 - 6 P 8.90

    Vertretung des Personalrats in Gruppenangelegenheiten - Verstoß gegen die

    Nach der vom Beschwerdegericht zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechung des beschließenden Senats sind Erklärungen, die unter Mißachtung der gemeinsamen Vertretungsbefugnis abgegeben werden, unwirksam (Beschluß vom 14. Juli 1986 - BVerwG 6 P 12.84 - Buchholz 238.36 § 40 NdsPersVG Nr. 2; vgl. ferner BAG, Urteile vom 24. April 1979 - 6 AZR 409/77 - AP Nr. 1 zu § 87 LPVG Berlin = PersV 1980, 328 und vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 617/80 - AP Nr. 1 zu § 40 LPVG Niedersachsen = PersV 1991, 479).
  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Vertretung, so ist für den Fall der gemeinsamen Vertretung durch den Personalratsvorsitzenden und ein Gruppenvorstandsmitglied anerkannt, daß die Erklärung unwirksam ist ( BAG Urteil vom 24. April 1979 - 6 AZR 409/77 - AP Nr. 1 zu § 87 LPVG Berlin; BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 617/80 - AP Nr. 1 zu § 40 LPVG Niedersachsen; BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1986 - VI P 12.84 - PersV 1987, 199; OVG Hamburg Beschluß vom 30. Juni 1981 - OVG Bs PB 6/81 - PersV 1984, 163), und zwar ohne Rücksicht auf die Form (schriftlich oder mündlich) und auf die Art der Erklärung (Zustimmung oder Zustimmungsverweigerung).

    Der Siebte Senat (Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 617/80 - AP. a.a.O., zu II 5 der Gründe, m.w.N.) hält eine Unterbevollmächtigung des Personalratsvorsitzenden durch das Gruppenvorstandsmitglied für nicht zulässig, weil die Vertretungsregelung nicht zur Disposition stehe.

  • LAG Hessen, 06.03.1986 - 12 Sa 1224/85

    Durchsetzung einer Rückgruppierung im Wege der Änderungskündigung

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  • BVerwG, 14.07.1986 - 6 P 12.84

    Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Die Vertretungsbefugnis des

    Nach nahezu einhelliger Meinung von Rechtsprechung und Schrifttum sind Erklärungen des Personalrats, die unter Mißachtung der gemeinsamen Vertretungsbefugnis abgegeben werden, unwirksam (so BAG, Urteile vom 24. April 1979 - 6 AZR 409/77 - und vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 617/80 - ; OVG Hamburg, PersV 1984, 163; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz, Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 32 Rdnr. 35; Altvater/Bacher/Sabottig/Schneider/Thiel, BPersVG, 2. Aufl., § 32 Rdnr. 20; a.A. Fürst, GKÖD V, K § 32 Rz. 60).
  • LAG Niedersachsen, 27.06.2003 - 16 Sa 1755/02

    Unvollständige Übermittlung einer Rechtsmittelschrift durch ein Telefax;

    Diese hätte von dem Vorsitzenden sowie einem Mitglied der Gruppe der Angestellten unterschrieben sein müssen (vgl. Beschluss des BVerwG vom 14.7.1986, 6 P 12/84 in PersV 1987, 199 - 201, vgl. auch BAG, Urteil vom 13.10.1982, 7 AZR 617/80 in PersV 1991, 479 - 481).
  • LAG Niedersachsen, 14.05.2004 - 16 Sa 1718/03

    Ordnungsgemäßer Abschluss des Verfahrens der Benehmensherstellung bei

    Folge ist, dass die Erklärung des Personalrats insgesamt unwirksam ist (vgl. BAG vom 13.10.1989, Az. 7 AZR 617/80, AP Nr. 1 zu § 40 LPVG Niedersachsen; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.07.1986, A 6 P 12/84, in PersVG 1987, 199 bis 201).
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2038/93

    Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten für den Personalrat - rückwirkende

    Der Vorsitzende vertritt den Personalrat nur im Rahmen der von diesem gefaßten Beschlüsse (§ 32 Abs. 3 Satz 1 BPersVG) und damit nicht als Vertreter im Willen, sondern nur als Vertreter in der Erklärung (vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 617/80 - PersV 1991, 479 mit weiteren Nachweisen), denn er kann die Befugnisse des Personalrats nicht an dessen Stelle wahrnehmen, sondern eben nur im Rahmen der gefaßten Beschlüsse des Gremiums rechtsgeschäftliche Erklärungen mit verbindlicher Wirkung für den Personalrat abgeben (vgl. Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, Betriebsverfassungsgesetz, 17. Aufl. Rdnr. 27 zu § 26 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 09.12.1988 - 15 Sa 615/88

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung; Fernfahrer

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  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.1990 - 4 Sa 553/89

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erklärungen des Personalrats in

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  • LAG Schleswig-Holstein, 17.09.1987 - 4 TaBV 29/87

    Ungültigkeit einer Betriebsratswahl; Rechtszeitigkeit einer Anfechtung; Verstoß

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